Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wir bitten Allâh, den Reinen, euch eure Bemühungen um Gutes und um die Lesung und das Studieren des Offenbarungsbuches Allâhs, des Erhabenen, reichlich zu belohnen. Gegen diese Vorgehensweise ist nichts einzuwenden, weil sie zur Hilfeleistung zur Güte und zur Gottesfurcht gehört. Und dies ist islamisch erstrebenswert, denn Allâh, der Erhabene, sagt: "Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und zu feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allâh! Allâh ist streng im Bestrafen." (Sûra 5:2)
Wer dies als verboten ansieht, der unterliegt einem Irrtum. Denn derartige Dinge gehören zu den Hilfsmitteln. Und diese sind generell erlaubt und nicht verboten. Wer also kritisiert, der muss einen Beweis vorlegen. Auch die Aussage, dass diese Vorgehensweise eine Art der Augendienerei darstelle, ist nicht korrekt. Denn man kann nicht eine Tat verbieten, nur weil derjenige, der sie ausübt, sie in Augendienerei ausüben könnte.
Es wäre besser zu sagen, dass sich derjenige, der sich an einem derartigen Programm beteiligt, vor Augendienerei in Acht nehmen soll.
Das Unterlassen einer Tat aus Angst vor Augendienerei ist genauso tadelnswert wie ihre Durchführung wegen Augendienerei. Al-Fudail ibn ´Iyâd sagte: "Das Unterlassen einer Tat wegen der Menschen ist Augendienerei, und eine Tat wegen der Menschen ist Götzendienerei."