Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die frühzeitige Ehe ist für den erlaubt, der zur Heirat imstande ist, also finanziell dazu in der Lage ist und dem Geschlechtsverkehr nachkommen kann. In den beiden Sahîh-Werken ist von Ibn Mas'ûd überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »O ihr jungen Männer! Wer von euch zur Heirat in der Lage ist, der soll heiraten! Denn es senkt eher den Blick und hütet eher das Geschlechtsteil. Und wer nicht dazu in der Lage ist, der soll fasten, denn es ist ihm ein Schutz.«“
Weiterhin sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Heiratet die Liebevolle, viel Gebärende, denn ich werde mit euch zusammen mit den anderen Nationen wetteifern!" (Überliefert von Ahmad und Abû Dâwûd. Vom Hadîth-Gelehrten Al-Irâqî als authentisch eingestuft).
Und Allâh weiß es am besten!