Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wer aus Vergesslichkeit oder Unwissen eines der Verbote des Ihrâm begeht, die mit Wohlergehen zu tun haben, wie das Tragen von genähter Kleidung oder das Parfümieren oder Ähnliches, dann trifft ihn dadurch keine Sünde, aber er soll damit sofort aufhören, wenn er sich daran erinnert oder erfährt, dass es verboten ist.
Daher gibt es nichts gegen dich zu sagen, falls du seine genähte Kleidung entfernt und ihn mit der Ihrâm-Kleidung bekleidet hast, als man dich daran erinnert hat.