Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Einem Muslim ist es keinesfalls gestattet, den Tayammum vorzunehmen, wenn Wasser vorhanden ist und er dieses benutzen kann. Zu sagen, dass es in der Moschee kein Wasser gibt, bedeutet nicht, dass überhaupt kein Wasser außerhalb der Moschee vorhanden sei. Daher muss man nach diesem Wasser suchen. Der Beleg hierfür ist das Wort Allâhs des Erhabenen: „(…) und ihr dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu“ (Sûra 4:43). Al-Qurtubî sagte: „Das beinhaltet, dass der Tayammum nur ausgeführt wird, nachdem man nach Wasser gesucht hat.“
In unserer Zeit ist es kaum vorstellbar, dass in den Städten oder Dörfern kein Wasser vorhanden ist. Geht man zum nächsten Lebensmittelladen, kann man dort eine Flasche Wasser kaufen und damit Wudû machen. Die Fiqh-Gelehrten haben klargestellt, dass der Tayammum nicht gültig ist für jemanden, der Wasser findet, das zum Verkauf angeboten wird. Wenn er in der Lage ist, den nötigen Preis zu bezahlen – sei dies ein gerechtfertigter Preis oder leicht erhöht – so darf ein Muslim in einer solchen Angelegenheit nicht nachlässig sein.
Nimmt man an, dass eine Frau auch trotz der Suche nach Wasser keines findet, so ist ihr der Tayammum gestattet. Wenn sie davon ausgeht, dass sie rechtzeitig nach Hause zurückkehren und dort Wudû für das Gebet vornehmen könnte, bevor die Gebetszeit verstreicht, so ist es besser, das Gebet bis zu diesem Zeitpunkt zu verschieben.
Und Allâh weiß es am besten!