Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten, Allâh erbarme Sich ihrer, haben gesagt, dass es zu den verpflichtenden Rechten des Vaters gehört, dass wohlhabende Kinder ihm die Heirat ermöglichen, wenn er die Brautgabe nicht zahlen kann und der Keuschheit bedarf.
Daher musst du dem Wunsch deines Vaters nachkommen, für ihn eine Frau zu finden. Die Tatsache, dass er die Heirat beim ersten Mal abgelehnt hat, erlaubt dir nicht, seinen Wunsch beim zweiten Mal abzulehnen. Möglicherweise hatte er beim ersten Mal Gründe für seine Ablehnung, wie Krankheit, vorübergehende Unlust und Ähnliches, die dieses Mal nicht vorhanden sind. Außerdem beschneidet das fortgeschrittene Alter deinen Vater nicht in seiner sexuellen Lust. Die Medizin und die Erfahrung aus früheren Zeiten wie auch heutzutage haben bewiesen, dass der Mann zur ehefähig ist, selbst wenn er über 100 Jahre alt ist.
Und Allâh weiß es am besten!