Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Allâh hat Seinen anbetend Dienenden aus Barmherzigkeit keine Erschwernisse in der Religion auferlegt. Der Erhabene möchte für sie Leichtigkeit, wie Er in folgendem Vers sagt: „...Allâh will für euch die angenehme Lage und Er will nicht für euch die missliche Lage...“ (Sûra 2:185).
Man ist nur soweit zu der Verrichtung einer Anbetungshandlung verpflichtet, wie man es leisten kann. Der Gepriesene sagt: „Allâh mutet einer Seele nur deren Leistungsvermögen zu.“ (Sûra 2:286).
Er sagt weiter: „Daher seid demütig in Ehrfrucht gegenüber Allâh, was ihr vermöget!“ (Sûra 64:16).
Der Prophet Muhammad sagte: „Wenn ich euch etwas anordne, führt davon aus, was ihr vermögt!“ Überliefert von Al-Buchârî.
Allâh der Erhabene hat demjenigen, der kein Wasser benutzen kann, weil er dadurch beispielsweise stärker erkrankt oder langsamer gesund wird, Tayammum gewährt. Wer weder das Eine noch das Andere durchführen kann, der betet so, wie er ist.
Wenn die Situation des Fragestellers der Realität entspricht und dies durch Eigenversuche oder ärztliches Zeugnis bewiesen ist, hat er Folgendes zu tun:
Er wäscht alle Körperteile, für die Wudû vorgeschrieben ist und die er ohne Komplikationen waschen kann, und verrichtet danach Tajammum für das Gesicht. Der Gelehrte Ibn Taimîya vertrat die Meinung, dass der kranke Körperteile nach dem Wudû durch Tayammum reinigt.