Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Diese genannte Handlung hat die Form des gegenseitigen Beschenkens – das ein Grund dafür ist, dass sich die Beschenkenden lieben und einander zugeneigt sind – verlassen und ist zu einer Art gegenseitigem Vertrag auf Austausch von Vermögenswerten geworden, selbst wenn es so genannt wird, wie es genannt wird.
Daher sagen wird: Wenn die genannten Geschenke nicht gleichwertig sind, dann ist die Sache eine Art Glücksspiel, die sich unter dem Namen des Beschenkens versteckt.
Der Beweis dafür ist die Durchführung der Losziehung. Wenn die Geschenke gleichwertig wären oder alle Beschenkten mit geringeren Geschenken als den von ihnen Präsentierten zufrieden wären, bräuchte man keine Losziehung. Die Durchführung der Losziehung ist ein Beweis dafür, dass die Absicht darin liegt, durch bloßes Glück mehr zu erlangen. Selbst wenn es nicht dem direkten Glücksspiel entspricht, so ähnelt es ihm doch extrem.