Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die eheliche Beziehung beruht auf Zuneigung und Eintracht. Ihre Grundlagen bilden Verständnis und gegenseitige Beratung. Allâh der Erhabene hat die beiden Ehepartner angewiesen, wenn sie ihr Kind entwöhnen wollen, dies nur in gegenseitigem Einverständnis und nach Beratung miteinander zu tun: „Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide).“ (Sûra 2:233).
Wie verhält es sich dann erst mit einer Angelegenheit, die wichtiger als diese ist?
Dies ist eine Lektion von Allâh dem über jeden Mangel Erhabenen und eine Weisung an die beiden Ehepartner, sich in all ihren Angelegenheiten zu verständigen und zu beraten. Dies bewirkt eher, dass man die Grundlage erreicht, auf der die eheliche Beziehung aufbaut.
Die Reise ist eine wichtige Angelegenheit, die besonnen und wohlüberlegt betrachtet werden muss, weil sie anstrengt und Gefahren sowie finanziellen Aufwand birgt. Wenn man sich dadurch trennt, wird es noch schwieriger.
Die fragende Schwester hat erwähnt, dass sie die Familie letztes Jahr besucht und den Pflicht-Haddsch schon verrichtet hätten. Dies schädigt möglicherweise den Haushalt deines Mannes, selbst wenn es ihm finanziell gut geht. Du solltest diejenige sein, die ihm am nächsten ist und ihm als Erstes eine Entschuldigung oder die besten Auswege findet.
Der Ehemann ist vom Islâm her nicht dazu verpflichtet, die Ausgaben des Haddsch zu tragen. Wenn er dies allerdings spendend tut, dann möge Allâh es ihm mit Gutem vergelten!
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Fragestellerin für diese Dinge Verständnis zeigen und sich mit ihrem Ehemann über die Grundlagen verständigen sollte. Sie allein kennt seine Situation wirklich und kann ihn von dem überzeugen, was zu ihrem Wohl und dem ihrer Kinder ist. Wenn er nicht damit einverstanden ist, dass sie ihre Familie besuchen will, darf sie ihn deshalb nicht hassen oder ihm nicht seine Rechte geben.