Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Vater des Ehemannes deiner Schwester ist für sie ein Mahram (nicht heiratbarer Verwandter), weil Allâh der Erhabene sie zu den Frauen zählt, die man nicht heiraten darf: „... und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, ...“ (Sûra 4:23).
Er darf von ihr das sehen, was der Mann von den Frauen sehen darf, die er nicht heiraten darf. Der Onkel ihres Mannes väterlicherseits, der jetzt der Ehemann der Mutter ihres Mannes ist, ist für sie kein Mahram, weil dies weder von Allâh dem Erhabenen in Seinem Offenbarungsbuch noch vom Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in dessen Sunna erwähnt ist.
Daher darf diese Schwester nichts von ihrem Körper zeigen, wenn dein genannter Onkel anwesend ist. Er ist für sie wie ein fremder Mann.
Und Allâh weiß es am besten!