Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wer schwört, sich endgültig scheiden zu lassen, falls er innerhalb einer bestimmten Zeit etwas nicht tut und diese Zeit dann verstreicht, ohne dass die Sache erfüllt wurde, der ist von seiner Frau laut den meisten Gelehrten endgültig geschieden.
Einige Gelehrten meinen: Wenn er die Ehescheidung davon abhängig machte, etwas Bestimmtes zu tun und es dann nicht tut, ist seine Frau geschieden; und wenn er nur den Eid beabsichtigt, aber nicht die endgültige Ehescheidung, ist er nur zur Sühne des Eides verpflichtet und es wirkt sich nicht auf den Ehebund aus.
Das gilt, wenn der Eid nach Abschluss des Ehevertrages abgelegt wurde. Wurde der Eid vorher abgelegt, ist die Frau, die er heiraten will, laut überwiegender Meinung der Gelehrten nicht geschieden.
Wir wollen jeden, der schwört, darüber informieren, dass es verboten ist, bei etwas Anderem außer Allâh dem Erhabenen zu schwören. In den beiden Sahîh-Werken und anderen steht, dass der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer schwören will, soll bei Allâh schwören oder schweigen."
Allâh weiß es am besten!