Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung zur Rechtsnorm für denjenigen, der sich während des gegenwärtigen Gebets an ein verpasstes Gebet erinnert. Den Hanbaliten zufolge betet er weiter und bricht das Gebet nicht ab, wenn die Zeit des gegenwärtigen Gebets ausreichend ist. Dann wiederholt er das gegenwärtige Gebet, nachdem er das Verpasste verrichtet hat. Dabei ist die Reihenfolge einzuhalten, die nach den Hanbaliten nämlich eine Pflicht ist.
Die Malikiten sind der Meinung, dass er das Gebet abbrechen muss. Dabei sind der Vorbeter und die hinter dem Vorbeter Betenden gleich. Aber wenn der Vorbeter dies nicht tut und weiterbetet, dann ist sein Gebet gültig, denn die Reihenfolge bei ihnen (den Malikiten) ist eine unbedingte Pflicht. Es ist ihm indes empfohlen, das Gebet in der ihm passenden Zeit zu wiederholen.
Was aber den hinter dem Vorbeter Betenden betrifft, so gibt es zwei verschiedene Meinungen: Die überwiegende Meinung besagt, dass er das Gebet nicht wiederholt, denn das Gebet des Vorbeters ist an sich vollständig. Das ist die Meinung von Tâwûs, Al-Hasan, As-Schâfi'î und Abû Thaur.
Daraus ist zu schließen, dass das Gebet des Fragstellers und der hinter ihm Betenden gültig ist.