Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die überwiegende Meinung der Gelehrten besagt, dass derjenige, der auf dem Grundstück einer anderen Person oder auf einem gemeinsamen Grundstück gebaut hat, das Recht auf den Wert seines gebauten Gebäudes auf dem Grundstück hat, weil er weder unrechtmäßig noch besitzanmaßend gehandelt hat.
Daher hat keiner dieser Brüder, die auf ihrem Grundstück Wohnungen gebaut haben, das Recht, sich gegenseitig aus dem Gebäude ohne Einverständnis zu vertreiben, vor allem, weil sie alle das Gleiche getan haben.
Die Lösung besteht in diesem Fall darin, dass ihr entweder eure Schwester zufriedenstellt, indem ihr sie für ihren Anteil am Grundstück entschädigt oder sie eure Teilhaberin am Gebäude entsprechend ihres Anteiles am Grundstück und dem Wert der Wohnung wird.
Die Aussage des ältesten Bruders, sie hätte nicht das Recht, auf der kompletten Grundstücksfläche zu bauen, ist korrekt. Allerdings kann sie genau dasselbe sagen. Denn keiner der Teilhaber hat das Recht, auf der kompletten genannten Grundstücksfläche zu bauen. Ohne die Erlaubnis seiner Teilhaber darf er nicht einmal einen Teil bebauen. Dies gilt nicht nur für die Schwester. Jeder von euch hat etwas getan, was er nicht ohne das Einverständnis und die Zustimmung seiner Teilhaber hätte tun sollen.
Die Versöhnung, die Einigung und die Nachsicht sind die besten Lösungen für ein Problem wie eures. Sonst ist es das islâmische Gericht in eurem Land.