Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Al-Buchârî überliefert von Zaid ibn Châlid , dass er sagte: „Ein Mann kam zum Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und fragte ihn nach der Fundsache, worauf er sagte: »Erfahre seinen Inhalt und seinen Wert und mache es daraufhin ein Jahr lang bekannt. Entweder kommt sein Besitzer oder es ist dein Eigen.«“
Daher darf der Bruder erst ein Jahr nach seiner Bekanntmachung in der Moschee, dem Viertel und dem Markt mit diesem Geld oder auch nur einem Teil davon verfahren. Wenn ein Jahr seit der Bekanntgabe vergangen ist und sein Besitzer nicht gekommen ist, darf er es besitzen und damit verfahren. Wenn sein Besitzer eines Tages kommt, ersetzt er es ihm. Manche Gelehrte sagen, er soll es im Namen des Besitzers spenden. Wenn sein Besitzer kommt und dieser Handlung zustimmt, ist es gut. Wenn nicht, muss der Finder es ihm ersetzen und erhält den Lohn der Spende.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es dem Bruder nicht erlaubt ist, es in die Moschee zu legen, weil zu befürchten ist, dass es verloren geht. Er soll es aufbewahren und wie oben beschrieben handeln.