Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Was gewöhnliche Handlungen zu Taten werden lässt, für die der Mensch belohnt wird und die in seinem Tatenregister verzeichnet bleiben, ist die rechtschaffene Absicht. Ein Beispiel dafür ist, wenn er mit der Absicht isst und trinkt, Kraft zu haben, um die Handlungen zu verrichten, die Allâh ihm vorschreibt, oder wenn er heiratet, um sich und seine Ehefrau von außerehelichem Geschlechtsverkehr abzuhalten. Ein anderes Beispiel wäre, wenn er sich ein rechtschaffenes Kind wünscht, damit dieses später Allâh anbetend dient und zu Allâh aufruft.
Ein Beleg dafür sind die Worte des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):
„Wenn der Mann für seine Familie [Geld, Besitz] ausgibt und es [Allâh] in Rechnung stellt [also: jenseitige Belohnung dafür erwartet], so ist es für ihn ein Almosen.“ (Überliefert von Al-Buchârî.)
Zudem heißt es bei Al-Buchârî, dass Mu'âdh zu Abû Mûsâ sagte:
„Was mich betrifft: Ich stehe [nachts im Gebet] und ich schlafe [auch]. Und ich erhoffe mir durch meinen Schlaf, was ich mir durch mein Stehen erhoffe.“
In einer anderen Version heißt es: „Und ich erhoffe mir durch meinen Schlaf genau so viel jenseitige Belohnung, wie ich sie vom freiwilligen Nachtgebet erhoffe.“
Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar sagte: „Die Schlussfolgerung daraus lautet, dass er (Mu'âdh) darauf hofft, dafür belohnt zu werden, dass er sich durch den Schlaf erholt, um beim Stehen [im Gebet] kraftvoller zu sein. Zudem drückt dieser Hadîth aus,...dass man für Mubâhât (Indifferentes) durch das Fassen einer Absicht belohnt wird, wenn sie [dadurch] zu Mitteln für verpflichtende oder empfohlene Ziele oder zu einer Ergänzung für eines dieser beiden Dinge werden.“ (Fath Al-Bârî 12/364).
Und Allâh weiß es am besten!