Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist dem Fastenden gestattet, sich während der Tageszeit im Ramadân mit dem bekannten Siwâk die Zähne zu putzen und ebenso mit allen anderen Mitteln, die den Zweck des Siwâk, also die Reinigung des Mundes und die Säuberung der Zähne, erfüllen.
Grundlage dafür ist die bei Al-Buchârî ohne Erwähnung der Überliefererkette auf Âmir ibn Rabî'a zurückgeführte Überlieferung, in der dieser berichtete, sein Vater habe gesagt: „Ich sah Allâhs Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) unzählige Male seine Zähne putzen, als er fastete.“ (Überliefert von Ahmad und Abû Dâwûd).
Was die Blutung während des Zähneputzens betrifft, so beeinträchtigt sie das Fasten nicht.