Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Benutzung leerer Weinflaschen zum Trinken von Wasser ist erlaubt, sofern sie vom Wein gereinigt wurden. Denn alle Gefäße sind erlaubt, außer diejenigen, die Allâh verboten hat. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!) sagte: „Trinkt aus jedem Gefäß! Trinkt jedoch nichts Berauschendes und Ähnliches!“
Allerdings ist es besser, nicht aus solchen Flaschen zu trinken und sie aus dem Haus zu entfernen, da ihre Präsenz im Haus ein Anlass für Zweifel an deren Besitzer sein könnte. Wer Zweifelhaftes meidet, hat seine Religion und Ehre gewahrt!
Vom Muslim wird verlangt, Situationen zu meiden, in denen er verdächtigt werden könnte. Dies zeigt ein Hadîth, in dem der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagt: „Gemach ihr beiden! Sie ist (meine Frau) Safiyya bint Huyay!" Sie erwiderten: „Gepriesen sei Allâh, o Gesandter Allâhs!" Er sagte: „Gewiss, der Satan fährt in den Menschen wie das Blut (in den Adern) fließt, und ich befürchtete, dass er in euren Herzen Böses hegt!“ - oder er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „…etwas in euren Herzen hinterlässt." (Al-Buchârî und Muslim).