Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Diese Wohnungen fallen unter den Werkvertrag, über den sich die Fiqh-Gelehrten uneinig sind. Die Konferenz für islâmisches Recht hat es auf seiner siebten Konferenz unter zwei Bedingungen erlaubt:
Es ist bestimmt worden, dass es erlaubt ist, dass man gemäß dem Vertrag den gesamten Betrag später tilgt oder diesen in bestimmten Raten während bestimmter Zeitspannen bezahlt. Es ist ebenso erlaubt, dass der Vertrag eine Strafzahlung für die Vereinbarung der beiden Vertragspartner beinhaltet, solange keine außerordentlichen Umstände vorliegen.
Daher gilt: Wenn die Wohnung unter den angegebenen Bedingungen gekauft wird, wie oben beschrieben wurde, dass alle Unklarheiten beseitigt sind, die zum Streit führen könnten, und es keine anderen islâmisch verbotenen Aspekte wie Zinszahlungen oder Zinsgeschäfte gibt, dann ist es erlaubt.