Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Da der Vater nicht absichtlich, sondern aus Unwissen das Gebet unterließ, spricht nichts dagegen, in seinem Namen zu spenden, den Haddsch zu verrichten und für ihn Bittgebete zu sprechen, weil er durch seine Unwissenheit zu entschuldigen ist.
Ibn Qudâma erwähnte in Al-Mughnî (hanbalitisches Werk) und An-Nawawî in Al-Madschmû (schafiitisches Werk), dass wer das Gebet unterlässt und nichts von dessen Pflicht weiß, wie ein Konvertierter, wie jemand, der nicht in einem islâmischen Land oder fernab von festen Siedlungen in der Wüste aufwuchs, nicht als Kâfir zu beurteilen ist.
Demzufolge ist nichts dagegen einzuwenden, dass sein Sohn in seinem Namen den Haddsch verrichtet. Es spricht auch nichts dagegen, in seinem Namen zu spenden und für ihn Bittgebete zu sprechen. Wir bitten Allâh, dass ihm dies nützt, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Wenn der Mensch stirbt, enden seine Taten, bis auf drei: ein andauerndes Almosen, Wissen, von dem man profitiert, und ein aufrichtiger Sohn, der für ihn Bittgebete spricht." (Überliefert von Muslim).
Wir bitten die Islâmstudenten dringlich, die Menschen so gut sie können die Grundlagen der Religion und die wichtigsten Regeln beizubringen, und auch, dass sie dafür die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen.