Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Beide Eltern sind dazu verpflichtet, sich zu bemühen, ihren Kindern korrekte islâmische Glaubensgrundlagen, islâmische Regeln und islâmische Manieren beizubringen, die die Kinder benötigen, um islâmisch aufzuwachsen! Dazu zählt, dass man sie darauf aufmerksam macht, dass das Entfernen der Achsel- und Schamhaare usw. zur natürlichen Veranlagung gehört, die der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) uns mit folgender Aussage erklärt hat: „Fünferlei gehören zur natürlichen Veranlagung: Die Beschneidung, das Rasieren der Schamhaare, das Zupfen der Achselhaare, das Schneiden der Nägel und das Kürzen des Schnurrbarts.“ (Al-Buchârî und Muslim)
Dies gilt nicht nur für die verheiratete Frau. Vielmehr ist es jedem Muslim vorgeschrieben. Es ist eine Sunna, das Entfernen der Scham- und Achselhaare, das Kürzen des Schnurrbarts und das Schneiden der Nägel immer dann vorzunehmen, wenn die Haare und Nägel dies benötigen. Man sollte dies nicht länger als 40 Tage hinauszögern! Es ist überliefert, dass Anas sagte: „Uns wurde angeordnet, den Schnurrbart zu kürzen, die Nägel zu schneiden, die Achselhaare zu zupfen und die Schamhaare zu rasieren und sie nicht länger als 40 Nächte wachsen zu lassen.“ (Muslim)