Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der von dir getätigte Verkauf ist keine Sünde für dich, da du die Ware hoffentlich ohne einen von dir ausgehenden Schwindel oder Betrug so verpackt hast, wie du sie gekauft hattest.
Wenn du jedoch weißt, dass diejenigen, die von dir kaufen, andere täuschen und betrügen werden, dann ist der Verkauf an sie nicht erlaubt. Denn dies gehört in die Kategorie der von Allâh verbotenen gegenseitigen Beihilfe zur Sünde und Übertretung (der Grenzen Allâhs).
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Ehrlichkeit bei zwischenmenschlichen Handlungen Gutes und Segen bewirkt und dass Betrug und Schwindel den Segen auslöschen. Ich erinnere dich an die großartige frohe Botschaft an alle, die sich beim Handel mit anderen ehrlich verhalten. Es handelt sich dabei um folgende Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): Der vertrauenswürdige, ehrliche, (Allâh) ergebene Händler wird mit den Propheten, den Wahrheitstreuen, den Märtyrern und den Rechtschaffenen sein. (Überliefert von Ibn Mâdscha, und Scheich Al-Albânî bewertete ihn in As-Silsila as-Sahîha als authentisch.)