Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn dieser Verkäufer diese Ware samt dem beigefügten Geschenk gekauft und in Besitz genommen hat, dann ist nichts daran auszusetzen, dass er es unabhängig vom Produkt verkauft oder es nutzt, da er dessen Besitzer ist und die Freiheit hat, darüber in Form eines Gewinnerwerbes oder einer Nutzung zu verfügen. Sollte der Verkäufer jedoch ein Vertreiber des Unternehmens und kein Käufer sein, also lediglich das Produkt vertreiben und für die Distribution von der Firma eine Gegenleistung erhält, dann darf er das Geschenk nicht vom Produkt trennen, das er vertreibt. In diesem Fall wäre es Veruntreuung und damit ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen des Unternehmens.