Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist sicher überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Wenn du dein Haus verlässt, bete zwei Rak'as, die Übel beim Verlassen verhindern. Und wenn du dein Haus betrittst, bete zwei Rak'as, die Übel beim Eintreten verhindern." (Überliefert von Al-Bazzâr und Al-Baihaqî in Schu'ab Al-Îmân und von Al-Albânî in Sahîh Al-Dschâmi für authentisch befunden).
Wenn also der Hadîth authentisch ist, soll man nicht zögern dies umzusetzen. Es sei denn, es handelt sich um eine Zeit, in der freiwillige Gebete verboten sind. Ansonsten kannst du beten, wenn du zur Arbeit gehst oder wenn du zu Hause ankommst. Übrigens gebührt dem freiwilligen Gebet zu Hause immer eine besondere Stellung, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) betete laut Ibn Al-Qayyim in Zâd Al-Ma'âd freiwillige Gebete und die (mit den Pflichtgebeten verbundenen) Sunna-Gebete stets zu Hause, außer er wurde verhindert.
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hielt dazu an, freiwillige Gebete zu Hause zu verrichten: "Das Gebet des Mannes zu Hause ist besser als in meiner Moschee zu beten, außer die Pflichtgebete." (Überliefert von Abû Dâwûd, von Al-Albânî für authentisch befunden).
Er sagte: "Wenn einer unter euch sein Gebet in der Moschee verrichtet, soll er auch seinem Haus einen Anteil seines Gebetes gewähren, denn Allâh legt Gutes in das Gebet in seinem Haus." (Überliefert von Muslim).
Und er sagte: "Betet, o Menschen, in euren Häusern, denn das beste Gebet eines Mannes ist zu Hause, es sei denn das Pflichtgebet." (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).
Er sagte ferner: "Das freiwillige Gebet des Mannes zu Hause ist um so viel besser als das freiwillige Gebet unter den Menschen wie das Gemeinschaftsgebet des Mannes gegenüber seinem allein verrichteten (Pflicht) Gebet." (Überliefert von Ibn Abû Schaiba, von Al-Albânî für authentisch befunden).