Verlobungsfeier

18-9-2019 | IslamWeb

Frage:

Ich bin ein Mädchen aus Ägypten. Meine Frage bezieht sich auf das Thema der „Schmuckset-Feier“, bei der kein Heiratsvertrag geschrieben wird und auch keine Vermischung von Männern und Frauen oder Musik vorkommt. Es handelt sich dabei lediglich um das große Zusammenbringen der Familien von Braut und Bräutigam mit dem Ziel, dass sich die Familien kennenlernen. Dabei sind die Männer an einem anderen Platz als die Frauen. Das heißt: Wir sind in einer Wohnung und sie in einer anderen Wohnung. Zudem bieten wir Essen und Trinken an, ohne dass dabei verschwendet wird. Alles erfolgt gemäß dem, wozu man imstande ist.
Ist die unsererseits erfolgende Verkündung der Verlobung harâm oder halâl oder empfohlen?
Wie ist diese Feier zu beurteilen?
Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

 

Es liegt keine Sünde für euch im Veranstalten einer Feier anlässlich der Verlobung - bei der der Werbende die Seite der Umworbenen zur Heirat  auffordert -, solange ihre Veranstaltung nichts zur Folge hat, was aus Sicht des Islâms bedenklich ist.

 

Und einige Gelehrte - die Malikiten - vertraten die Meinung, es sei erwünscht, die Verlobung geheim zu halten. Diesbezüglich wurde ein schwacher Hadîth überliefert, der da lautet: „Macht die Heirat bekannt und verheimlicht die Verlobung!“ Diesen überlieferte Ad-Dailamî in seinem Werk Al-Firdaus mit einer schwachen Überlieferungskette von Umm Salama. Al-Albânî schrieb in seinem Werk As-Silsilat Ad-Da'îfa: „Al-Hâfidh äußerte sich in seinem Werk Al-Muchtasar nicht über ihn. Und seine Überlieferungskette ist schwach.“

 

Demzufolge gilt: An dem, was ihr auf die in der Frage erwähnte Weise vollzieht, ist nichts auszusetzen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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