Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es liegt keine Sünde für euch im Veranstalten einer Feier anlässlich der Verlobung - bei der der Werbende die Seite der Umworbenen zur Heirat auffordert -, solange ihre Veranstaltung nichts zur Folge hat, was aus Sicht des Islâms bedenklich ist.
Und einige Gelehrte - die Malikiten - vertraten die Meinung, es sei erwünscht, die Verlobung geheim zu halten. Diesbezüglich wurde ein schwacher Hadîth überliefert, der da lautet: „Macht die Heirat bekannt und verheimlicht die Verlobung!“ Diesen überlieferte Ad-Dailamî in seinem Werk Al-Firdaus mit einer schwachen Überlieferungskette von Umm Salama. Al-Albânî schrieb in seinem Werk As-Silsilat Ad-Da'îfa: „Al-Hâfidh äußerte sich in seinem Werk Al-Muchtasar nicht über ihn. Und seine Überlieferungskette ist schwach.“
Demzufolge gilt: An dem, was ihr auf die in der Frage erwähnte Weise vollzieht, ist nichts auszusetzen.