Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Für eine Frau entspricht es der Sunna, leise bzw. laut zu rezitieren an den Stellen im Gebet, wo dies so vorgesehen ist. Doch wenn man dagegen verstößt, wird das Gebet nicht ungültig. Die Rezitation der Schutzsűren oder anderer Teile aus dem Qurân im Sudschűd wurde vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wörtlich untersagt: „Ich habe die Rezitation des Qurâns im Rukű und Sudschűd verboten. Im Rukű wird der Herr, allmächtig und majestätisch ist Er, verherrlicht. Was den Sudschűd anbelangt, so strengt euch darin an mit Bittgebeten, denn dort ist es passend, dass sie erhört werden“ (Muslim u. a.).
Im Sudschűd sind Lobpreisungen und Bittgebete vorgesehen, aber keine Rezitation des Qurâns. Doch dies macht das Gebet nicht ungültig. Dazu schreibt An-Nawawî in „Al-Madschmű“: „Die Gelehrten stimmen darin überein, dass die Rezitation des Qurâns – abgesehen vom Qiyâm – im Rukű und Sudschűd verpönt ist. Wer etwas außer der Sűra Al-Fâtiha darin liest, dessen Gebet wird jedoch nicht ungültig. Bei der Al-Fâtiha gibt es jedoch zwei Meinungen.“
Dementsprechend gilt, dass eine Handlung, wie deine Mutter es gewöhnlich tut, bei absichtlichem Handeln makrűh ist. Es mindert die Belohnung des Gebets, doch macht es dies nicht ungültig.
Und Allâh weiß es am besten!