Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer gelobt hat, eine fromme Handlung durchzuführen, soll sein Gelübde erfüllen, da in einem von Al-Buchârî und Muslim überlieferten Hadîth steht: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gegenüber gehorsam sein!“
Wenn also die Moschee, der du die Spende gelobt hast, noch diese braucht, dann sollst du deine Spende dort geben. Wenn das aber nicht der Fall ist, spricht nichts dagegen, das Geld für andere Moscheen auszugeben. Und wenn die Erträge der Klinik im Interesse der Moschee ausgegeben werden, dann spricht nichts dagegen, dafür Krankenbetten oder andere Gerätschaften von diesem Geld zu kaufen. Wenn die Erträge der Klinik jedoch nicht im Interesse der Moschee ausgegeben werden, dann darf das der Moschee gelobte Geld nicht dafür verwendet werden.