Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Bedeutung des Verses ist nicht so, wie man vermuten könnte. Es ist nicht gemeint, dass jeder, der den Jüngsten Tag ableugnet, diese schlechten Eigenschaften aufwiese. Gemeint ist – und Allâh der Erhabene weiß es am besten –, dass es zu den Anzeichen von Personen, die nicht an den Jüngsten Tag glauben, gehört. Denn so jemand wünscht sich keine jenseitige Belohnung und fürchtet keine Strafe.
Al-Alûsî sagte in seinem Tafsîr „Rûh Al-Ma’ânî“: „Der Satz ‚(…) und nicht zur Armenspeisung anhält‘ (Sûra 107:3) ist grammatikalisch eine Anfügung zum vorigen Relativsatz und beschreibt denjenigen, der die Abrechnung bestreitet. Allâh der Erhabene zeigt, dass es ein Anzeichen dieser Person ist, schwachen Personen Schaden zuzufügen und gute Taten zurückzuhalten. So etwas ist typisch für solche Menschen.“
An-Nasafî schreibt in seinem Tafsîr „Madârik At-Tanzîl wa Haqâ’iq At-Ta’wîl“: „‚Siehst du (nicht) denjenigen, der das Gericht für Lüge erklärt?‘ Damit ist gemeint: Weißt du wer derjenige ist, der die jenseitige Abrechnung leugnet? Wenn du ihn nicht kennst, so wisse: ‚Das ist derjenige, der die Waise zurückstößt.‘ D.h. er stößt sie in Grobheit zurück und vertreibt sie in Hartherzigkeit. ‚Und nicht zur Speisung des Armen anhält‘ – d.h. er ermuntert seine Familie nicht zur Armenspeisung. Damit sind das Abstehen von guten Taten und der Vorsatz, den Schwachen Schaden zuzufügen Anzeichen desjenigen, der die jenseitige Abrechnung leugnet. Würde so jemand an die Abrechnung glauben und sich der Straße gewiss sein, so würde er Furcht vor Allâh verspüren und solche Taten nicht wagen. Tut jemand so etwas, so ist das ein Hinweis, dass er das (göttliche) Gericht ableugnet.”
Und Allâh weiß es am besten!