Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Vom Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ist in den beiden Sahîh-Werken überliefert, dass er sagte: „Wer ein Gebet vergisst, der soll es beten, wenn er sich daran erinnert. Es gibt keine Sühne außer diesem! »... und verrichte das Gebet zu Meinem Gedenken.«“ (Dies ist der Wortlaut von Al-Buchârî).
Wenn dir die erwähnten Gebete auf der Reise entgehen und du dich noch während dieser an sie erinnerst, dann betest du das Mittags- und Nachmittagsgebet verkürzt. Ibn Qudâma sagt in Al-Mughnî: „Wenn er es auf der Reise vergisst und sich noch während dieser daran erinnert, verrichtet er die Gebete verkürzt, weil ihre Verrichtung eine Pflicht auf der Reise war. Und wenn er es während der Reise verrichtet, gleicht das dem Fall, wenn er das Gebet zu seiner Zeit beten würde.“
Wenn du dich erst erinnerst, wenn du schon wieder fest an einem Ort verweilst, musst du die versäumten Gebete sicherheitshalber ungekürzt verrichten. Ibn Qudâma sagt in Al-Mughnî: „Wenn er das Gebet auf der Reise vergisst und sich erst daran erinnert, wenn er schon wieder fest an einem Ort verweilt, verrichtet er es gemäß der Meinung von Imâm Ahmad ungekürzt. Dieser Meinung sind auch Al-Auzâ'î, Dâwûd (Az-Zâhirî) und As-Schâfi'î in einer seiner beiden Aussagen. Imâm Mâlik, At-Thaurî und Ahl Ar-Ra'î (theoretisch orientierte Schule) sind der Meinung, er soll es wie auf der Reise beten, weil er ja nur das nachholt, was ihm entgangen ist, und das sind nur zwei Rak'as (Gebetseinheiten).“