Der Lobpreis ist Allāhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allāh den Gesandten Allāhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Das Haus im Zustand der großen rituellen Unreinheit zu verlassen, ohne vorher die rituelle Ganzwaschung verrichtet zu haben, ist Männern und Frauen erlaubt. Denn in den Werken von Al-Buchārī und Muslim ist von Abū Huraira überliefert, dass der Gesandte ihn auf einem Weg in Madīna antraf, als er im Zustand der Dschanāba war. Er schlich sich davon und ging weg, um die rituelle Ganzwaschung zu verrichten. Da suchte ihn der Prophet . Als Abū Huraira zu ihm kam, fragte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ihn: "Wo warst du, Abū Huraira?" Er antwortete: "O Gesandter Allāhs, als du mich trafst, war ich im Zustand der Dschanāba. Deshalb wollte ich mich erst zu dir setzen, nachdem ich die rituelle Ganzwaschung verrichtet hatte." Da sagte er : "Subhān Allāh! Der Gläubige wird nicht rituell unrein."
Aber man darf nicht die rituelle Ganzwaschung so lange hinauszögern, bis die Zeit für das Gebet vergangen ist.