Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Verwirklichte sich die Sache, von der du dein Gelübde abhängig gemacht hast, dann sollst du dein Gelübde wie in der Frage beschrieben erfüllen. Hier wollen wir dich auf einige Punkte aufmerksam machen: Erstens: Du musst im Monat Ramadân das Pflicht-Fasten des Monats Ramadân beabsichtigen, denn es geht nicht, in ihm zu fasten, indem du das Gelübdefasten oder beides zusammen beabsichtigst. Zweitens: An den Tagen der beiden Feste, den Taschrîq-Tagen (dem 11., 12., und 13. Dhû Al-Hiddscha) sowie bei der monatlichen Blutung und beim Wochenbett musst du das Fasten unterbrechen. Drittens: Wenn du eine bestimmte Zeit zum Fastenbeginn festgelegt hast, indem du z. B. sagst: Die zehn Jahre faste ich ab dem nächsten Jahr oder ab dem nächsten Monat Rabî oder ab morgen, dann brauchst du die Tage, an denen du das Fasten abbrechen musst, wie die Festtage, Taschrîq-Tage, die monatliche Regel oder Ähnliches, oder auch die gefasteten Ramadân-Tage nicht nachzuholen. Aber wenn du gelobt hast, unbestimmte zehn Jahre zu fasten, dann musst du die wegen Krankheit, Wochenbett oder eines Festes nicht gefasteten Tage nachholen, und auch die Ramadân-Tage musst du nachholen. Das ist die Meinung der Gelehrtenmehrheit. Viertens: Wenn du das Fasten in diesen zehn Jahren für einen Tag grundlos abbrichst, dann musst du das Fasten von neuem beginnen.
Der erwähnte Hadîth hat mit deinem Gelübde nichts zu tun.