Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist wegen zweier Angelegenheiten nichts dagegen einzuwenden, dass man Wind ablässt, wenn man allein ist:
1- Wegen der Beeinträchtigungen gegenüber dem Körper, wenn man es unterdrückt.
2- Wenn jemand Wind unterdrückt, ist sein Verrichten des rituellen Gebetes nach Meinung einiger Gelehrten unerwünscht.
Der hanbalitische Rechtsgelehrte Al-Mardâwî sagte: "Nach der renommierten Lehrmeinung ist es unerwünscht, dass man betet, wenn man Wind unterdrückt."
Wenn man Wind ablässt, ist die rituelle Gebetswaschung nichtig und man muss die rituelle Gebetswaschung erneut verrichten, und zwar bei jeder Angelegenheit, für deren Gültigkeit die rituelle Gebetswaschung eine Bedingung ist, wie beispielsweise das Gebet, und zwar wegen der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), die lautet: "Allah nimmt das Gebet nicht an von demjenigen, der sich im Zustand der kleinen rituellen Unreinheit befindet, bis er die rituelle Gebetswaschung verrichtet hat." (Al-Buchâri und Muslim im Wortlaut von Al-Buchâri).
Und wegen seiner Aussage (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), die lautet: "Er bricht das Gebet erst ab, wenn er etwas hört oder riecht." (Al-Buchâri und Muslim).
Was nun aber die Frage betrifft, ob alles, was dem Menschen schadet, den Engeln auch schadet, so heißt es in der folgenden Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): "Wer Zwiebeln, Knoblauch sowie Lauch gegessen hat, darf sich unserem Gebetsort nicht nähern, denn die Engel stört das, was auch die Menschen stört."
Es steht ferner in der Hadîth-Sammlung von Al-Bazâr nach einer Aussage von Ali, dass dieser sagte: "Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wies uns dazu an, den Knoblauch zu essen, und sagte: »Wenn der Engel nicht zu mir käme, würde ich ihn essen.«
Wir wissen, dass dieser Hadîth vom Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nur mit dieser Überliefererkette zu uns gelangt ist.“ Zitatende. At-Tabarâni überlieferte diesen Hadith in seinem Al-Mu‘dschamu-l-Ausat.
At-Tahâwi sagte in seinem Werk Scharhu Ma‘âni-l-Âthâr, nachdem er den Hadîth erwähnt hatte: "Alles, was wir erwähnt haben, zeigt das Erlaubtsein des Essens von Knoblauch für denjenigen, der zu Hause bleibt, sei er gekocht oder nicht, und zeigt auch das Unerwünschtsein dessen, dass man die Moschee betritt, wenn es noch den Geruch des Knoblauchs gibt, damit man denjenigen, die von Engeln oder Menschen anwesend sind, nicht schadet.
Wir übernehmen diese Meinung, und es ist die Meinung von Abû Hanîfa, Abû Yûsuf und Muhammad ().
Und Allâh weiß es am besten.