Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Man darf bei den Malikiten und Hanafiten den Tayammum mit Steinen verrichten, jedoch unter der Bedingung, dass sich der Stein durch die Verbrennung nicht in eine andere Substanz verwandelt hat, sonst darf man damit keinen Tayammum verrichten.
Der malikitische Rechtsgelehrte Al-Charschî sagte: „Dem Kranken steht zu, einen Ziegelstein oder Stein zu benutzen, d.h der Kranke sowie auch der Gesunde dürfen, falls es kein Wasser gibt, den Tayammum mit einer Ziegelwand oder mit Steinen durchführen. Das ist erlaubt, solange der Stein nicht durch Verbrennung in Kalk, Gips oder Ton umgewandelt wird, oder der Stein irgendwie glasiert ist, sodass man den Stein selbst nicht berühren kann.
Und Allâh weiß es am besten!