Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Was von den Gelehrten als Nadschâsa definiert wurde, wird mit Hilfe von Wasser gereinigt. Diese Reinigung ist erfolgt, sobald sich das Wasser von der zu reinigenden Stelle löst und immer noch rein ist, ohne durch Nadschâsa beeinflusst zu sein.
Al-Churaschî schreibt in seinem Kommentar zum „Muchtasar“ von Chalîl Al-Mâlikî: „Wenn eine unreine Stelle mit reinem Wasser gewaschen wird und sich dieses Wasser von der Stelle löst, während es immer noch rein ist, so muss man (das Kleidungsstück) nicht auswringen. Denn das Ziel ist erreicht: Das Wasser löst sich von der Stelle und ist immer noch rein und das Wasser, das auf der ursprünglichen Stelle bleibt, ebenso. (…) Man reinigt die unreine Stelle durch Waschen, so dass sich die Unreinheit von dem Objekt löst – und zwar so, wie es sich dem Blick darstellt. Eine Bedingung ist, dass (potenzieller) Geschmack (auch wenn es schwer ist) sowie Farbe und Geruch (auch wenn nur in geringem Maße) vergehen. Wenn etwas von diesen Eigenschaften zurückbleibt, so ist dies ein Hinweis auf verbliebene Nadschâsa. (…) Das Vergehen von Farbe und Geruch, wenn beides sehr schwerfallen sollte, ist keine Bedingung bei der Reinigung einer Stelle.“
Was eine leichte Verunreinigung betrifft, so bleibt diese unbeachtet, weil sie zu gering ist oder weil es zu umständlich wäre, diese durch Waschen zu entfernen. Das Waschen ist keine Pflicht bei verunreinigten Stellen, wenn der Fleck von Blut oder Eiter in der Größe eines Dirhams (alte Münze) ist.
Al-Mawwâq schrieb in „At-Tâdsch wa Al-Iklîl“: „Wer im Gebet bemerkt, dass er eine geringe Menge von Blut auf seiner Kleidung hat (bei Frauen Menstruationsblut), so betet er weiter. Wenn er es entfernt, so sehe ich darin kein Problem. Wenn es viel ist, so unterbricht er das Gebet, entfernt die Unreinheit und beginnt sein Pflichtgebet erneut mit der Iqâma (zweiter Gebetsruf). Bei einem freiwilligen Gebet unterbricht er es und muss es danach nicht nachholen. (…) Im Werk „Al-Mudawwana“ heißt es: ‚Eiter wird bei Imâm Mâlik wie Blut eingestuft.‘“
Dementsprechend geschieht die Reinigung einer Stelle, die sich tatsächlich als verunreinigt herausgestellt hat, mit reinem Wasser, so lange, bis sich das Wasser von der Stelle löst und immer noch rein und frei von Nadschâsa ist. Unerlässlich ist es, dass (der potenzielle) Geschmack der Unreinheit, sowie Farbe und Geruch vergehen, es sei denn, dass die Beseitigung von Farbe und Geruch zu schwer und umständlich ist.
Und Allâh weiß es am besten!