Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Fehlgehen hat verschiedene Gründe:
Es kann durch persönliche Gelüste entstehen, die einem zum Schlechten aufrufen, wie der Erhabene sagt: „...Wahrhaftig! Die Seele ist gewiss eine zum Bösen Antreibende!…“ (Sûra 12:53).
Er kann auch durch schlechten Umgang entstehen, wie es folgender Hadîth besagt: „Jemand gehört der Religion seines besten Freundes an. Daher soll jeder von euch sehen, wen er als Freund nimmt.“ Überliefert von Abû Dâwûd. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt.
Es kann auch durch Unachtsamkeit oder übermäßiges Streben nach diesem weltlichen Leben entstehen. Allâh der Erhabene sagt: „O Gesellschaft der Dschinn und der Menschen, sind nicht zu euch Gesandte von euch gekommen, die euch Meine Zeichen berichtet und euch vor dem Eintreffen dieses euren Tages gewarnt haben?“ Sie werden sagen: »Wir zeugen gegen uns selbst.« Das diesseitige Leben hat sie getäuscht, und sie zeugen gegen sich selbst, dass sie Islâmleugner waren.“ (Sûra 6:130).
Das Fehlgehen der Dschinn hängt nicht mit Iblîs, dem Satan, zusammen:
1. At-Tabarî erwähnt in seiner Exegese die Aussage von Qatâda über das Wort Allâhs: „Und als dein Herr zu den Engeln sagte: »Wahrhaftig! Ich bin dabei, auf der Erde einen Statthalter einzusetzen«, da sagten sie: »Willst Du auf ihr etwa jemanden einsetzen, der auf ihr Unheil stiftet und Blut vergießt…«?“ (Sûra 2:30).
Qatâda sagte, dass dies ein Beweis dafür sei, dass die Dschinn schon auf der Erde Unheil stifteten, bevor sich Iblîs der Verführung der Menschen zuwandte.
2. Iblîs wendet sich nur der Verführung der Menschen zu. Er bat Allâh deswegen um das ewige Verweilen bis zum Jüngsten Tag. Allâh der Erhabene sagt: „Und als Wir zu den Engeln sagten: »Werft euch vor Adam nieder!» Da warfen sie sich nieder, außer Iblîs. Er sagte: »Soll ich mich vor jemandem niederwerfen, den Du aus Lehm erschaffen hast?« Er sagte: »Was meinst Du wohl von diesem, den Du höher geehrt hast als mich? Wenn Du mich bis zum Tag der Auferstehung zurückstellst, werde ich seiner Nachkommenschaft bis auf wenige ganz gewiss die Zügel anlegen!«“ (Sûra 17:61-62).
Das Fehlgehen der Dschinn ist auf jeden Fall vorhanden:
Allâh der Erhabene, sagt über sie in der Sûra Al-Dschinn, dass sie sagen: „Und dass unter uns die rechtschaffen Handelnden und unter uns die unter Ausschluss davon sind. Wir sind Gemeinschaften, die sich in viele Gruppen zerspalten.“ (Sûra 72:11).
Weiterhin sagt Er, dass sie sagten: „Und dass unter uns Muslime und unter uns Abweichende sind.“ (Sûra 72:14).
Al-Buchârî verfasste ein Kapitel über ihre Belohnung und Bestrafung und nannte es: Das Kapitel über die Erwähnung der Dschinn und deren Belohnung und Bestrafung mit den zugehörigen Beweisen.