Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass die Bedeckung des Gesichts im Gebet für den Mann und die Frau unerwünscht ist, weil Abû Huraira überlieferte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat es verboten, dass der Mann seinen Mund im Gebet verdeckt.“ (Überliefert von Abû Dâwûd und Ibn Mâdscha).
Die Vermummung stellt bei Imam As-Schâfi'î die Bedeckung des Mundes dar. Die Hanafiten und die Hanbaliten sagten, es sei die Bedeckung des Mundes und der Nase. Bei den Malikiten ist es das, was bis zum Ende der unteren Lippe reicht. Das Gebet des Mannes oder der Frau im vermummten Zustand ist also verpönt. Die Aussage, das Gebet der Frau im vermummten Zustand sei verboten, ist falsch. Es ist nämlich, wie zuvor erwähnt, verpönt. Der malikitische Gelehrte Chalîl sagte: „Es zählt zu den verpönten Dingen im Gebet (und die Verschleierung der Frau).“
Der malikitische Gelehrte Al-Mawwâq sagte: „Ihre Verschleierung und ihre Vermummung sind verpönt. Sie bedeckt ihr Gesicht mit ihrem Gewand, wenn sie fürchtet, ein fremder Mann könnte sie sehen.“
Der schafiitische Gelehrte Al-Chatîb As-Schirbînî sagte: „Es ist verpönt, dass der Mann vermummt oder die Frau verschleiert betet.“ An-Nawawî hat in Al-Madschmû geschrieben: „Es ist verpönt, neigt aber eher zur Erlaubnis als zum Verbot. Es behindert nicht die Gültigkeit des Gebets.“
Wenn man sich allerdings mit der Stirn auf den Stoff niederwirft, mit dem das Gesicht bedeckt ist, macht es den Schafiiten nach das Gebet ungültig. Der hanbalitische Gelehrte Al-Buhûtî sagte: „Es ist verpönt, dass sie ohne Notwendigkeit mit einem Schleier oder in einer Burka betet.“
Ibn Abdulbarr sagte: „Sie sind sich darüber einig, dass die Frau ihr Gesicht während des Gebets und im Ihrâm freizulegen hat. Denn die Bedeckung des Gesichts verhindert die direkte Niederwerfung des Betenden auf Stirn und Nase und bedeckt den Mund. Und der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat es dem Mann verboten. Wenn eine Notwendigkeit besteht, weil beispielsweise fremde Männer anwesend sind, ist es nicht verpönt. Ebenso ist es für den Mann nicht verpönt, wenn er es benötigt.“