Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es gehört zu den verbotenen Dingen, dass die Frau sich gegenüber ihrem Ehemann ausbedingt, dass er sich von seiner ersten Frau scheidet, denn Al-Buchârî und Muslim überlieferten von Abû Huraira , dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) es verbot, dass man um die Hand einer Frau anhält, deren Verlobung mit seinem Bruder bevorsteht, oder dass er den Kauf derselben Ware anstrebt, die sein Bruder zu kaufen beabsichtigt. Und die Frau darf nicht die Scheidung ihrer Schwester bewirken, um an ihrer Stelle zu sein, denn ihre Versorgung obliegt Allâh dem Erhabenen. Dieser Hadîth ist einschränkend für diese von Al-Buchârî und Muslim überlieferten und allgemein gehaltenen Worte des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt, sind solche, unter denen euch die Schamteile (der Frauen durch Heirat) erlaubt geworden sind.“
Daher ist deine Vereinbarung mit deinen beiden Frauen verboten und somit ungültig, und deswegen brauchst oder vielmehr darfst du sie nicht einhalten. So ist die Erfüllung dieser Bedingung zu erfüllen.
Schließlich möchten wir den geehrten Fragesteller noch darauf hinweisen, dass die Scheidung eine Angelegenheit des Ehemanns ist, und wenn er sie ausspricht, ist sie gültig, sei die Frau damit einverstanden oder nicht.
Und Allâh weiß es am besten!