Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Qurân-Rezitation während des Tawâf ist erlaubt, egal ob er verpflichtend oder freiwillig ist. Den Umschreitenden hindert nichts daran, aus dem Qurân-Exemplar zu rezitieren, solange dies niemanden stört und er keine anderen Menschen behindert, wenn er langsam läuft oder sich mit dem Blicken in das Qurân-Exemplar beschäftigt.