Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Der Fragesteller soll wissen, dass jeder Ort auf der Erde sofort zu einer Moschee wird und den religiösen Bestimmungen für die Moscheen unterliegt, wenn man die Absicht fasst, diese Stelle als eine Moschee zu bestimmen. Es ist also nicht von den Bauten abhängig, ob es hier eine Moschee gibt und dort nicht. Denn die Moschee des Propheten war zum Teil gebaut und zum Teil nicht, aber das Ganze war eine Moschee, in der die Belohnung für das Gebet darin vervielfacht wird, und wer dort eintritt, verrichtet das Gebet zur Begrüßung der Moschee.
Deswegen sind die Gelehrten der Ansicht, dass der Hof der Moschee zu ihr gehört, falls man ihn als einen Teil davon betrachtet.
Davon ausgehend gibt es nichts dagegen einzuwenden, das Gemeinschaftsgebet außerhalb der Moschee zu verrichten, wenn dies an einem Ort erfolgt, der zur Moschee gehört. Man darf das Gebet zur Begrüßung der Moschee überall verrichten, sei es im gebauten Teil der Moschee oder woanders.