Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Abû Huraira überlieferte vom Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):
„Sieben (Arten von Menschen) wird Allâh schützenden Schatten gewähren am Tag, an dem es keinen schützenden Schatten außer Seinem...“
Unter anderem wird im Hadîth erwähnt: „...und ein Mann, den eine Frau von Rang und Schönheit einlädt, woraufhin er sagt: »Ich fürchte wahrhaftig Allâh!...«“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).
In diesem Hadîth wird die spezielle Behandlung derjenigen intendiert, die jene besonderen Eigenschaften aufweisen. Wenn also die im Hadîth beschriebene Eigenschaft auf den in der Frage erwähnten Mann dadurch zutrifft, dass eine Frau ihn zu sich einlud, und wenn sie jene Eigenschaften aufweist, die für gewöhnlich noch das Begehren verstärken, und wenn er „Ich fürchte wahrhaftig Allâh!“ gesagt hat , gleich ob er dies mit der Zunge aussprach oder innerlich im Herzen, dann gehört er zum Kreis derjenigen, denen Allâh für den Tag der Auferstehung Seinen schützenden Schatten verhieß. Und Allâh lässt Seine Verheißung niemals unerfüllt. Al-Qurtubî sagte:
„Dies ereignet sich einzig und allein im Fall intensiver Ehrfurcht vor Allâh und starker demütiger Ehrfurcht Ihm gegenüber und Scham.“
Ibn Allân sagte:
„Gegenüber einer Frau mit den erwähnten Eigenschaften standhaft zu bleiben, gehört zu den höchsten Rangstufen, weil ihresgleichen äußerst begehrt und schwer zu erlangen ist, und ganz besonders, wenn sie (einem Mann) die Schwierigkeit zu ihr zu gelangen erspart, indem sie ihn zu verführen versucht und ähnliche Dinge tut.“