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  1. Ramadan
  2. Beschreibung des Haddsch und der Umra

Erklärung der Haddsch-Form Ifrâd

Erklärung der Haddsch-Form Ifrâd

Der Pilger tritt in den Ihrâm (Weihezustand) ein, indem er sagt:

1. Labbaika Haddschan. Hier bin ich für den Haddsch.
Wenn er in Makka eintrifft, vollzieht er den Tawâf Al-Qudûm  (Begrüßungsumlauf um die Ka´ba). Wenn er den Sa´î (rituellen Lauf zwischen Safâ und Marwa) des Haddsch vorziehen möchte, kann er dies nun tun und ihn nach dem Tawâf vollziehen. Er bleibt dann im Ihrâm bis zum so genannten Tag von At-Tarwiyya, dem achten Tag von Dhû Al-Hiddscha.
 
2. Am achten Tag begibt er sich nach Minâ und verweilt dort bis zum neunten Tag.
 
3. Am Morgen des neunten Tages begibt er sich von Minâ nach ´Arafa und bleibt dort Allâh gedenkend und Ihn anflehend bis zum Sonnenuntergang innerhalb der Grenzen ´Arafas.
 
4. Nach Sonnenuntergang am ´Arafa-Tag von begibt er sich nach Muzdalifa, betet dort das Abend- und Nachtgebet und verweilt bis zum Ende der Nacht.
 
5. Bevor die Sonne am zehnten Tag aufgeht, begibt er sich von Muzdalifa nach Minâ. Wenn er zu den Schwachen gehört, darf er Minâ schon in der zweiten Hälfte der Nacht aufsuchen, um die Dschamra Al-´Aqaba (große Säule) zu bewerfen und seine Haare zu kürzen oder abzurasieren. Ein Opfertier muss er nicht schlachten, da er den Haddsch Al-Ifrâd vollzogen hat. Nach Verrichtung all dessen hat er die erste Stufe des Ihrâm verlassen.
 
6. Er begibt sich nach Makka und verrichtet dort den Tawâf Al-Ifâda (Haddsch-Tawâf). Danach verrichtet er den Sa´î, wenn er dies nicht schon nach dem Tawâf Al-Qudûm getan hat. Nach Beendigung dessen ist ihm wieder alles erlaubt, was ihm (durch Ihrâm-Bestimmungen) verboten war, auch Heirat und Beischlaf.
 
7. Wenn er nicht dazu in der Lage ist, den Tawâf Al-Ifâda zu verrichten, kann er dies bis zu den Festtagen aufschieben.
 
8. Nachdem er am zehnten Tag den Ihrâm beendet hat, begibt er sich nach Minâ, um dort zu verweilen und die Dschamarât (Säulen) zu bewerfen. Er übernachtet dort die Nacht auf den elften und zwölften des Dhû Al-Hiddscha, wenn er es eilig hat. Ansonsten übernachtet er auch noch die Nacht auf den 13. Dhû Al- Hiddscha.
 
9. An den Festtagen bewirft er die drei Dschamarât jeden Tag nach dem Höchststand der Sonne. Er beginnt mit der kleinen Dschamara, dann bewirft er die mittlere, dann die größte.
 
10. Wenn der Pilger die rituellen Handlungen der Festtage beendet hat, vollzieht er den Tawâf Al-Wadâ´ (Abschieds-Tawâf) verpflichtend. Frauen, die die Periode oder eine außerperiodische Blutung haben, sind zu diesem Tawâf nicht verpflichtet. Nach Beendigung all dessen hat er die rituellen Handlungen des Haddsch Al-Ifrâd beendet.

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