Islam Web

  1. Ramadan
  2. Vorzüge einiger Tage, Monate, Zeiten und Orte

Die Vorzüge des Muharram und das Fasten am Âschūrā-Tag - Teil 3

Die Vorzüge des Muharram und das Fasten am Âschūrā-Tag - Teil 3

Sich nicht zu sehr auf die Belohnung für das Fasten verlassen

 

 

Einige Muslime verlassen sich zu sehr auf Taten, wie etwa das Fasten an Âschûrâ oder am Tag von Arafa bis zu dem Ausmaß, dass manch einer sagt: „Das Fasten an Âschûrâ wird für die Sünden des ganzen Jahres sühnen und Fasten am Tag von Arafa wird zusätzliche Belohnung bringen.“

 

 

Ibn Al-Qayyim  Allah   erbarme sich seiner sagte: „Diese fehlgeleitete Person weiß nicht, dass das Fasten im Ramadân und fünfmalige tägliche Gebet viel wichtiger sind als an den Tagen von Arafa und Âschûrâ zu fasten und dass das Pflichtfasten für die Sünden zwischen einem Ramadân und dem nächsten sühnt, beziehungsweise das Freitagsgebet zwischen einem Freitag und dem nächsten, so lange man große Sünden meidet. Das freiwillige Fasten kann keine kleinen Sünden tilgen, wenn man die großen nicht meidet. Bedenkt man diese beiden Tatsachen, so erkennt man, dass das freiwillige Fasten dieser zwei Tage die kleinen Sünden tilgen kann.

 

 

Manch Fehlgeleiter mag wähnen, dass seine guten Taten seine Sünden überwiegen, da er seine schlechten Taten nicht beachtet oder seine Sünden nicht überprüft, doch wenn er eine gute Tat verrichtet, erinnert er sich an sie und verlässt sich auf sie. Er gleicht somit einer Person, die Allâhs Vergebung nur mit Worten erbittet und Allâh preist, indem er hundert Mal am Tag »Subhân Allâh« sagt und dann über Muslime lästert und ihre Ehre beleidigt und den ganzen Tag über Dinge spricht, die Allâh missfallen. Diese Person denkt immer über den Vorzug des Dhikr (Gedenken Allâhs) nach, vernachlässigt aber die Hadîthe, die über jene überliefert wurden, die lästern, lügen und andere beleidigen, oder anderweitige Sünden mit ihrer Zunge begehen. Sie sind völlig verirrt.“ (Al-Mausû’a Al-Fiqhiyya)

 

 

Âschûrâ fasten, wenn man noch Tage vom Ramadân nachzuholen hat

 

 

Muslimische Gelehrte sind hinsichtlich der Frage, ob man freiwillig fasten kann, bevor man die Tage des Pflichtfastens (versäumte Fastentage im Ramadân) nachgeholt hat, unterschiedlicher Meinung. Die Hanafiten meinen, dass es erlaubt ist freiwillig zu fasten, bevor man die versäumten Fastentage des Ramadân nachgeholt hat und dass es nicht verpönt ist dies zu tun, da die versäumten Tage nicht sofort nachgeholt werden müssen. Die Mâlikiten und die Schâfiiten sagen, dass es erlaubt aber verpönt ist, da dies bedeutet, dass man eine Pflicht aufschiebt.

 

 

Die Hanbaliten sagen, dass es harâm (verboten) ist freiwillig zu fasten, bevor man alle Fastentage nachgeholt hat, die man im Ramadân verpasst hat. Sie sagen außerdem, dass freiwilliges Fasten in solchen Fällen nicht zählt, auch wenn es ausreichend Zeit gibt das Pflichtfasten nachzuholen. Man muss also das Pflichtfasten solange vorziehen, bis man es nachgeholt hat.

 

 

Verbreitete Bid’âs (nicht islamkonforme Neuerungen) an Âschûrâ

 

 

Ibn Taimiya  Allah   erbarme sich seiner wurde über die Dinge gefragt, die Menschen an Âschûrâ tun, wie bspw. Kajal auftragen, die rituelle Ganzkörperwaschung verrichten (Ghusl), Henna auftragen, sich gegenseitig die Hände schütteln, Getreide kochen, feiern usw. Man fragte ihn, ob irgendeine dieser Handlungen vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in einer authentischen Überlieferung berichtet wurde oder nicht? Und wenn nichts dergleichen in einem authentischen Hadîth überliefert wurde, wären diese Handlungen dann eine Bid’a oder nicht? Gibt es irgendeine Grundlage für die Taten einiger Menschen, wie etwa das Trauern und Weinen, Preisen und Jammern, fanatische Rezitation und das Zerreißen der eigenen Gewänder?

 

 

Seine Antwort war: „Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten. Nichts dergleichen wurde in einer authentischen Überlieferung vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken oder von seinen Gefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein berichtet. Kein Imâm der Muslime unterstützte oder empfahl solche Dinge, weder die vier Imâme, noch andere. Kein vertrauenswürdiger Gelehrter hat dergleichen berichtet, weder vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , noch von den Gefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein oder den Tâbi’ûn (Schüler der Gefährten); weder in einem authentischen, noch in einem schwachen Bericht; weder in den Sahîh-Büchern, noch in den Sunna-Werken oder in den Musnads. Kein Hadîth dieser Art war in den ersten Jahrhunderten bekannt, doch einige der späteren Überlieferer berichteten Überlieferungen, wie die folgende: »Wer immer am Tag von Âschûrâ Kajal auf seine Augen aufträgt, wird in diesem Jahr nicht unter Augenkrankheiten leiden, und wer immer am Tag von Âschûrâ ein Bad nimmt, wird in diesem Jahr nicht krank« usw. Sie berichteten auch eine erfundene Überlieferung, die fälschlicherweise dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zugeschrieben wird und wie folgt lautet: »Wer immer am Tag von Âschûrâ großzügig zu seiner Familie ist, dem wird Allâh das restliche Jahr großzügig sein.« Dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken solche Worte zuzuschreiben ist eine schwerwiegende Sünde.“

 

 

Wir bitten Allâh darum, uns zu Befolgern der Sunna Seines edlen Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu machen, uns den Islam leben zu lassen und gläubig zu sterben. Möge Er uns helfen das zu tun, was Er liebt und was Ihm gefällt. Wir bitten Ihn uns zu stärken, damit wir Seiner gedenken, Ihm dankbar sein können und Ihn ordnungsgemäß anbeten. Möge Er unsere guten Taten annehmen! Möge Er uns zu den Frommen und Allâh Fürchtenden machen! Âmîn!

 

 

Die Vorzüge des Muharram und das Fasten am Âschûrâ-Tag - Teil 1

 

 

 

Die Vorzüge des Muharram und das Fasten am Âschûrâ-Tag - Teil 2

Verwandte Artikel