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Fatwâs der Gelehrten zum Feiern des Muttertags

Fatwâs der Gelehrten zum Feiern des Muttertags

Die Gelehrten des Ständigen Komittees erklärten:

„Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Erstens: `Îd (Fest) ist eine Bezeichnung, mit der ein sich wiederholendes Ereignis benannt wird. An solch einem Tag kommen die Menschen zusammen, wobei dies jährlich, monatlich oder auch wöchentlich geschehen kann.
Das `Îd vereint mehrere Merkmale: Es ist ein wiederkehrender Tag wie das Îd Al-Fitr (Ramadân-Fest) und der Freitag und die Menschen versammeln sich und verrichten Anbetungshandlungen.
 
Zweitens: Die an jenem Tag verrichteten Riten, gottesdienstlichen Handlungen oder Verehrungen in der Hoffnung auf Belohnung sind verbotene Neuerungen (Bid’a). Zu diesen wird auch die Nachahmung der Menschen vorislâmischer Zeit oder anderer nichtmuslimischer Gruppen gezählt, die man an derartigen Festtagen vorfindet. Auf dieses Verbot weist folgender Hadîth hin: „Wer in dieser unserer Sache etwas Neues einführt, das nicht dazu gehört, so ist es abzulehnen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim)
 
Beispiele wären der Maulid (Geburtstag des Propheten), der Muttertag und Nationalfeiertage. Was den Maulîd angeht, so bedeutet er, dass man Allâh auf eine Art und Weise anbetet, die Er nicht vorschrieb. Außerdem enthält er eine Form der Nachahmung der Christen und anderer Nichtmuslime, was wiederum auf den Muttertag und die Nationalfeiertage zutrifft. Anderweitige Ereignisse hingegen, mit denen man beispielsweise einen gewissen Arbeitsablauf organisiert und den Interessen der Muslime dient, und keinesfalls eine gottesdienstliche Handlung oder Verehrung beabsichtigt ist, so handelt es sich lediglich um Neuerungen, die sich auf lokale Sitten beziehen, aber nicht unter das folgende Verbot des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fallen:  „Wer in dieser unserer Sache etwas Neues einführt, das nicht dazu gehört, so ist dies abzulehnen.“ Daher sind solche Tage nicht verboten, sondern empfohlen.
 
Nur Allâh leitet zum Erfolg. Möge Allah unseren Propheten Muhammad, seine Familie und seine Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!“
 
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Erteilung von Fatwâs, Fatâwâ Al-Ladschna Ad-Dâ’ima; Bd. 3, S. 59 und 61.
 
Die Gelehrten des Ständigen Komittees sagten auch:
 
„Es ist nicht erlaubt, den so genannten Muttertag und ähnliche erfundene Festtage zu feiern, weil der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer in dieser unserer Sache etwas Neues einführt, das nicht dazu gehört, so ist dies abzulehnen.“ Er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken feierte den Muttertag nicht, noch irgendeiner seiner Gefährten, auch keiner der frommen Vorfahren der muslimischen Gemeinschaft. Vielmehr handelt es sich um eine unerlaubte Neuerung (Bid’a) und eine Nachahmung der Nichtmuslime.“
Fatâwâ Al-Ladschna Ad-Dâ’ima; Bd. 3, S. 86.
 
Schaich Muhammad Ibn Sâlih Al-Uthaimîn wurde um ein Rechtsgutachten über das Feiern des Muttertages gebeten. Er antwortete:
 
Alle Festtage, die sich von den scharî’a-konformen Festtagen unterscheiden, sind unerlaubte Neuerungen, die zu Zeiten der frommen Vorfahren nicht bekannt waren. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass derartige Festtage auf Nichtmuslime zurückzuführen sind, sodass wir abgesehen von den unerlaubten Neuerungen auch den Fall einer Nachahmung von Nichtmuslimen hätten. Die islâmischen Festtage sind den Muslimen bekannt, nämlich Îd Al-Fitr (Fest am Ende des Ramadân), Îd Al-Adha (Opferfest) und der wöchentliche Festtag (Dschumu’a bzw. Freitag). Abgesehen von diesen drei Festtagen gibt es keine weiteren im Islâm. Alle Festtage, die über diese drei hinausgehen und erfunden wurden, müssen abgelehnt werden. Sie sind gemäß der Scharî‘a Allâhs falsch, denn der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer in dieser unserer Sache etwas Neues einführt, das nicht dazu gehört, der bekommt es abgelehnt.“, d. h. die jeweilige Neuerung wird abgelehnt und von Allâh nicht angenommen. Gemäß einer anderen Version heißt es: „Wer eine Tat verrichtet, die nicht mit unserer Sache übereinstimmt, der bekommt sie abgelehnt.“
 
Sobald dies jemandem klar wird, ist es nicht erlaubt, den in der Frage vorkommenden Festtag, nämlich den Muttertag, zu feiern. Außerdem ist es nicht erlaubt, irgendwelche Riten solcher Feiertage zu praktizieren. Hierzu gehört der Ausdruck von Freude und Glückseligkeit und der Austausch von Geschenken usw. Der Muslim muss stolz auf seine Religion sein und die Grenzen beachten, die Allâh für Seine Diener gesetzt hat, ohne dabei etwas wegzulassen oder hinzuzufügen. Der Muslim sollte nicht schwach und ohne Persönlichkeit sein, der jedem Lärm folgt.
 
Vielmehr sollte er seinen Charakter gemäß der Scharî’a Allâhs erziehen, so dass er nachgeahmt wird, nicht aber zu den Nachahmern gehört, ein Beispiel für andere wird, nicht aber das (unschöne) Beispiel anderer befolgt, denn die Scharî’a Allâhs – alles Lob gebührt Ihm – ist in jeder Hinsicht vollkommen, so wie Allâh sagt: „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islâm als Religion für euch zufrieden.“ (Sûra 5:2)
 
Eine Mutter verdient mehr als dass sie nur an einem Tag im Jahr gefeiert wird. Vielmehr hat sie ein Recht darauf, dass ihre Kinder sich zu allen Zeiten und an allen Orten um sie kümmern, sie pflegen und ihr gehorchen, solange dies nicht dazu führt, dass man Allâh ungehorsam ist.
 
Fatâwâ Islâmiyya, 1/124; Madschmû Fatâwâ As-Schaich Ibn Uthaimîn; 2/301f.
 
Allâh weiß es am besten.

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