Islam Web

  1. Ramadan
  2. Pflichtabgabe (Zakâ)

Spenden ist Pflicht – Teil 1

Spenden ist Pflicht – Teil 1

Allâh der Erhabene sagt: Am Tag, da im Feuer der Hölle darüber heiß gemacht wird und damit ihre Stirnen, ihre Seiten und ihre Rücken gebrandmarkt werden: Dies ist, was ihr für euch selbst gehortet habt. Nun kostet, was ihr zu horten pflegtet!“ (Sûra 9:35). Der Islâm hat die Zakâ zur Pflicht erhoben, um die soziale Solidarität in der muslimischen Umma zu verwirklichen. Als einige Sippen nach dem Tod des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Entrichtung der Zakâ verweigerten, erklärte sein Kalif Abû Bakr As-Siddîq  möge Allah mit ihm zufrieden sein ihnen den Krieg und sagte: „Bei Allâh, wenn sie mir die Fußfessel eines Kamels, die sie dem Gesandten Allâhs geben mussten, verweigern, bekämpfe ich sie …“ - „Ich werde gegen denjenigen kämpfen, der zwischen dem rituellen Gebet und der Zakâ unterscheidet…“, weil die Zakâ eine der Elementarpflichten des Islâm ist. Wer sie verleugnet, fällt von seiner Religion ab. Der Ridda-Krieg (Krieg gegen die Abtrünnigen) war der erste Krieg, den ein Staat für die soziale Solidarität, oder anders gesagt für die Armen, geführt hat.

 

Der Islâm beschränkt sich bezüglich des Wohlstands der Gesellschaft nicht auf die Verpflichtung zur Zakâ, sondern bestimmt auch andere Pflichten neben der Zakâ, auf die die Rechtsgelehrten und Imâme der Umma viele religiösen Rechtsurteile aufgebaut haben.

 

Imâm Muhammad ibn Al-Hasan As-Schaibânî, der im 2. Jahrhundert nach der Hidschra lebte, sagt in seinem Werk Al-Iktisâb fi Ar-Rizq Al-Mustatâb: „Es ist besser für die Menschen, wenn sie sich damit begnügen, was ihnen ausreicht, und den Überrest für ihr Jenseits verwenden.“

 

Doktor Rif'at Al-Awadî kommentiert diese Aussage: „Die Aufforderung As-Schaibânis, den Überrest für gute Zwecke zu spenden, kann mit dem verbunden werden, was in den weltlichen Wirtschaftsregeln über die Theorie des Wohlstandes und im jetzt wirtschaftlich bedeutenden Zweig, nämlich die Ökonomie der Armut steht. Bei der Untersuchung dieser wirtschaftlichen Themen und aus rein kapitalistischer Sicht sagen wir, dass das Geld dem Gesetz der Abnahme der Nutzenfunktion unterliegt. Das bedeutet, bei einem bestimmten Niveau des Reichtums verpflichtet uns das gewissenhafte wirtschaftliche Verhalten, das überschüssige Geld (das Mehreinkommen) wieder zu verteilen. So wird der Nutzen des Geldminimums größer, weil der Arme davon bei den Lebensnotwendigkeiten und nicht den Luxusgegenständen profitieren wird.“

 

Menschlichkeit des Menschen

 

Wenn sich der Islâm  für die Verteilung des überschüssigen Geldes entscheidet, zielt er nicht nur auf Mehrung dessen minimalen Nutzens, sondern beschäftigt sich zunächst und vor allen Dingen mit dem Charakter des Menschen und dem Schutz seiner Würde, mit der Allâh der Erhabene ihn ausgezeichnet hat.

 

Alî  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Allâh der Erhabene schreibt den Reichen vor, von ihrem Vermögen in einem Ausmaß zu spenden, das für die Armen ausreicht. Wenn diese Hunger haben, keine Kleidung zum Anziehen besitzen oder erschöpft sind, müssen die Reichen bestraft werden. Es ist doch das Recht Allâhs, sie am Jüngsten Tag zur Rechenschaft zu ziehen und sie zu peinigen.“

 

Ibn Hazm Al-Andalusî sagt in seinem Werk Al-Muhallâ: „Den Reichen jedes Landes wurde vorgeschrieben, die Armen zu unterstützen. Dazu muss der Machthaber sie zwingen, falls ihre Zakâ oder die der ganzen Muslime für die Armen nicht reicht. In diesem Fall muss dafür gesorgt werden, was sie zum lebenswichtigen Essen und Anziehen im Winter und im Sommer brauchen und was sie zum Wohnen benötigen und was sie bei Regen, im Sommer vor der Sonne und den Blicken der Vorbeigehenden schützen kann.“

 

Jedes Individuum in der Gesellschaft hat das Recht auf dieses Vermögen, das Allâh all seinen anbetend Dienenden geschenkt hat, und für dessen ursprüngliche Existenz niemand das Verdienst hat. Das war es auch, was Umar  möge Allah mit ihm zufrieden sein durch sein scharfes Verständnis des islâmischen Geistes begriffen hat, als er sagte: „Jeder einzelne Muslim hat Anspruch auf dieses Geld, egal ob er es ausgibt oder bei sich behält.“ Abû Ubaid kommentiert: „Dann haben die Gelehrten von Umar ibn Al-Chattâb  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtet, dass er der Meinung war, dass alle Muslime daran teilhaben sollen.“

 

Nicht umsonst sind die großartigen Gefährten und Rechtsgelehrten zur Bestimmung gekommen, dass das Spenden neben der Zakâ ebenfalls eine Pflicht ist. Sie haben sich auf authentische Quellentexte gestützt.

 

Allâh der Erhabene sagt: „Nicht darin besteht die Güte, dass ihr eure Gesichter gegen Osten oder Westen wendet. Güte ist vielmehr, dass man an Allâh, den Jüngsten Tag, die Engel, die Bücher und die Propheten glaubt und vom Besitz – obwohl man ihn liebt – der Verwandtschaft, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und für (den Loskauf von) Sklaven hergibt, das Gebet verrichtet und die Abgabe entrichtet; und diejenigen, die ihre Verpflichtung einhalten, wenn sie eine eingegangen sind, und diejenigen, die standhaft bleiben in Not, Leid und in Kriegszeiten, das sind diejenigen, die wahrhaftig sind, und das sind die Gottesfürchtigen“ (Sûra 2:177).

 

Das Nicht-Spenden führt zur Selbstvernichtung

 

Der oben erwähnte Qurân-Vers beinhaltet viele Pflichten, worunter sich die Aussage des Erhabenen „vom Besitz – obwohl man ihn liebt – … hergibt“  und „die Abgabe entrichtet“ befindet. Die Bestimmung „des Hergebens vom Besitz – obwohl man ihn liebt“ bedeutet also die Verpflichtung wie die Bestimmung „der Entrichtung der Zakâ“ und die der übrigen im Vers genannten Pflichten.

 

Diese Auffassung wird durch die Überlieferung des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!) bestätigt, in der er gefragt wurde, „ob es in der Angelegenheit des Vermögens eine andere Pflicht gibt außer die Zakâ. Er sagte: »Ja, auf das Vermögen hat man neben Zakat ein weiteres Recht.« Dann rezitierte er die folgende Aussage des Erhabenen: Nicht darin besteht die Güte, dass ihr eure Gesichter gegen Osten oder Westen wendet… (bis Ende des Verses)“.  Darüber hinaus setzt Allâh der Erhabene das Nicht-Spenden dem Sich-Vernichten gleich, indem Er sagt: „und gebt auf Allâhs Weg aus und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben. Und tut Gutes. Allâh liebt die Gutes Tuenden.“ (Sûra 2:195). Was aber das Tun des Guten betrifft, so liebt Allâh dies und lässt dies einen Allâh nahestehen. 

 

Spenden ist Pflicht – Teil 2

Spenden ist Pflicht – Teil 3

Verwandte Artikel