In der islâmischen Rechtsterminologie bedeutet Ihrâm: die Absicht, in den Weihezustand für die Pilgerfahrt (Haddsch oder Umra) einzutreten. Es ist Sunna, sich vor der Absicht, in den Weihezustand einzutreten, zu waschen, zu parfümieren, genähte Kleidung abzulegen und ein rituelles Gebet zu verrichten. Wer den Haddsch oder..
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