As-Salāmu alaikum wa Rahmatullāhi wa Barakātuh. Stimmt es, dass es nicht erlaubt ist, nach der Mitte des Monats Schabān zu fasten, außer wenn man noch ein anderes Fasten nachzuholen hat? Und stimmt es, dass der Gesandte Allāhs neunundzwanzig Tage im Schabān fastete und nur am Tag des Zweifels sein Fasten aussetzte? Möge Allāh Euch mit dem Besten belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ahmad, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî, An-Nasâî, Ibn Mâdscha, Ibn Hibbân und Al-Hâkim überliefern unter Berufung auf Abû Huraira, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn die Hälfte des Monats Schabân verstrichen ist, dann fastet nicht, bis Ramadân ist.“
Die Gelehrten sind sich über diesen Hadîth uneins: Nach At-Tirmidhî, Ibn Hibbân, Al-Hâkim, At-Tahâwî, Ibn Abdulbarr und anderen ist er authentisch (sahîh). Ibn Mahdî, Ahmad, Abû Zura, Al-Athram und andere sahen ihn als schwach (da‘îf) an.
Die Schâfiiten und einige Hanbaliten nehmen diesen Hadîth an und meinen, dass nach der Hälfte des Schabân nicht mehr gefastet werden darf. Eine Ausnahme gilt, wenn man es sich zur Gewohnheit gemacht hat und z. B. immer einen Tag fastet und einen aussetzt, oder wenn man gewohnheitsmäßig an Montagen und Donnerstagen fastet. Die Ausnahme gilt auch für nachzuholendes Fasten, Gelübdefasten u. ä. Die Mehrheit der Gelehrten akzeptiert diesen Hadîth nicht und weist ihn mit folgenden Hadîthen zurück:
1) Von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird in den beiden Sahîh-Werken überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Zieht den Ramadân (mit seinem Fasten) nicht um einen oder zwei Tage nach vorne, außer wer (ohnehin gewohnheitsmäßig; AdÜ) fastet, der soll es fasten.“
2) Der Hadîth von Âischa in den beiden Sahîh-Werken, in dem sie sagt: „Nie habe ich den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) einen Monat vollständig fasten sehen außer den Ramadân. Und nie habe ich ihn in einem Monat mehr fasten sehen als im Schabân.“ Al-Buchârî fügt in einer Überlieferung hinzu: „Er pflegte den gesamten Monat Schabân zu fasten“. Muslim sagt in einer Überlieferung: „Er pflegte den Schabân zu fasten außer an wenigen Tagen“. Bei An-Nasâî heißt es in einer Überlieferung: „Der Monat, in dem er am liebsten fastete, war der Schabân. Er verband ihn mit dem Ramadân.“
3) Umm Salama und Âischa berichten: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte den Schabân zu fasten außer an wenigen Tagen und er pflegte ihn sogar ganz zu fasten“ (At-Tirmidhî).
4) Von Umm Salama: „Nie habe ich den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zwei Monate hintereinander fasten sehen außer Schabân und Ramadân“ (Abû Dâwûd, An-Nasâî; hasan nach At-Tirmidhî).
5) Von Usâma ibn Zaid: „Ich sagte: ‚Gesandter Allâhs, ich habe nie gesehen, dass du in einem Monat so viel fastest, wie du im Schabân fastest.“ Da sagte er: „Dies ist ein Monat, den die Menschen zwischen Radschab und Ramadân vernachlässigen. Es ist ein Monat, in dem die Taten zum Herrn der Welten emporgehoben werden, und ich möchte, dass meine Taten emporgehoben werden, während ich faste“ (Abû Dâwûd, An-Nasâî; sahîh nach Ibn Chuzaima).
Wie man sieht, ist die Frage seit alters her unter den Gelehrten umstritten. Jede Seite bringt ihre Belege, wie du es gesehen hast. Möglicherweise ist die richtige Ansicht in dieser Frage, dass man ein solches Fasten nicht unter allen Umständen als makrûh (verpönt) ansehen soll. Das entspricht der zweiten Ansicht, wie sie von der Mehrheit der Gelehrten vertreten wird. Die von ihnen angeführten Hadîthe finden sich in den beiden Sahîh-Werken, im Gegensatz zu denen, die von den Befürwortern der ersten Ansicht zitiert werden. Alle diese Hadîthe zu kombinieren, wäre etwas gekünstelt, wenn nicht gar unmöglich, so dass man besser eine Bevorzugung (von einigen Hadîthen) vornimmt.
Und Allâh weiß es am besten!