Ich musste das Fasten zweier Ramadân-Tage nachholen. Am neunten und zehnten Muharram holte ich das Fasten dieser zwei Tage nach, wobei ich auch damit beabsichtigte, den Segen des Fastens der zwei Muharram- Tage zu erlangen. Ist das erlaubt?
Das Lob ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und wahren, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Und nun zur Frage:
Wenn die Fragestellerin mit ihrer Aussage „den Segen des Fastens der zwei Tage des Muharrams zu erlangen“ den Segen meint, der sich daraus ergibt, dass das Nachholen des Pflichtfastens auf zwei gesegnete Tage fällt, so ist dies unbedenklich. Falls sie aber damit die Sunna des Fastens am neunten und zehnten Muharram meinte, so handelt es sich um die Kombination der Absicht für zwei unabhängige Anbetungshandlungen, wobei jede Handlung unabhängig verrichtet werden muss, weshalb die Kombination hier nicht gültig ist.