Ist das Fasten gültig, wenn man sich bei der Gebetswaschung (Wudû) erbrach und gerade zum Morgengebet gerufen wurde?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Aus islâmischer Sicht muss man sich ab dem Erscheinen des echten Morgenstrahls, der sich rechts und links am Horizont ausbreitet, von allen fastenbrechenden Dingen fernhalten. Falls der Gebetsruf also nach dem Eintreten der Zeit stattfand und absichtlich erbrochen wurde, als man den Gebetsruf wahrnahm, ist das Fasten hinfällig und muss wiederholt werden. War das Erbrechen jedoch ungewollt, ist das Fasten gültig.