Mein Vater war krank und der Arzt riet ihm, ein Jahr lang nicht zu fasten, worauf er für jeden Tag des Ramadān einen Armen speiste. Im Jahr danach fastete er. Muss er nun den nichtgefasteten Monat nachholen oder reicht es aus, Arme gespeist zu haben?
Der Lobpreis ist Allāhs! Möge Allāh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Wir entnehmen der Frage, dass dein Vater den Monat nicht fastete, da er davon ausging, dass er von seiner Krankheit geheilt würde. Deswegen muss er gemäß Konsensus der Gelehrten diese Tage nachholen, da man ja davon ausging, dass seine Krankheit heilbar ist. Allāh sagt: "Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine gleiche Anzahl von anderen Tagen fasten." (Sūra 2:184)
Diese Tage muss er nachfasten, und wenn er die Tage absichtlich bis zum nächsten Ramadān hinausschob, muss er für jeden hinausgeschobenen Tag einen Armen speisen. Dies ist die Meinung von Ibn “Abbās und Abū Huraira und uns ist nicht bekannt, dass einer der Gefährten eine andere Meinung hatte.
Es gilt nicht, was er davor an Armen speiste, da dies vor Feststellung der Pflicht geschah. Die Speisung wird fällig, wenn man die nachzuholenden Fastentage aufschiebt, und zwar dann, wenn man weiß, dass es verboten ist. Sonst braucht man diese Speisung nicht nachzuholen.