Ich lebe in Leeds, einer britischen Stadt. Mein Problem liegt darin, dass der Imâm der Moschee, in der ich immer bete, der Meinung war, dass wir dem europäischen Rat für Fatwâ und Forschung folgen sollten, sowohl beim Fastenbeginn, als auch beim Fastenbrechen. Dieses Jahr beschloss er aber abrupt, diesem Rat nicht mehr zu folgen. Wen er befolgen wird, weiß ich noch nicht.
Und obwohl die meisten arabischen und islâmischen Länder der Meinung sind, dass nächsten Mittwoch ´Îd sein wird, ist er der Meinung, das Fest sei am Dienstag! Was sollen wir nun machen? Sollen wir diesen Tag (Mittwoch) fasten oder nicht?
Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein!
Und nun zur Frage:
Die meisten Rechtsgelehrten vertreten die Ansicht, dass die Zeitunterschiede der Mondsichelsichtung keine Rolle beim Ramadân-Beginn spielen. Sobald die Mondsichtung in einem Land festgestellt wird, sollen alle Muslime fasten, wo auch immer sie sind. Die Schâfi'iten sowie manche Hanafiten hingegen sind der Meinung, dass jedes Land seiner eigenen Mondsichtung folgen sollte. Die Mondsichtung anderer Länder ist also nicht verpflichtend. Diese zweite Meinung sehen wir als stärker an und empfehlen dir deshalb, sie zu befolgen.
Gibt es also in einem Land einen zuverlässigen Rat, der die Aufgabe der Mondsichtung übernimmt, dann sollte ihr jeder Muslim folgen, der in diesem Land lebt und nach ihren Angaben fasten und das Fasten brechen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Sichtung durch eine islâmisch annehmbare Zeugenaussage bestätigt wird, also der Bericht eines glaubwürdigen Augenzeugen für den Beginn des Ramadân und zwei für dessen Ende.
Konnte ein Land die Mondsichel sehen, euer Land aber nicht, so solltet ihr - laut der ersten Meinung - der Sicht dieses Landes folgen, der zweiten Meinung nach aber nicht. Euch bleibt offen, welcher der beiden Meinung ihr folgen wollt.
Allâh weiß es am besten.