Islam Web

  1. Ramadan
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Eine schwangere Frau bricht das Fasten, entrichtete die Sühne aber holte die verpassten Tage nicht nach

Frage

Ich habe in einem aktuellen Fiqh-Buch gelesen, dass die schwangere Frau nur die Sühneleistung entrichten muss, wenn sie im Monat Ramadân nicht fasten kann. Meine Frau fastete also nicht und leistete deswegen die Sühneleistung. So ging es mehrere Jahre bis ich nun erfuhr, dass diese Meinung schwach sei und dass die richtige Meinung laute, dass sie die Tage nachzuholen habe. Was soll meine Frau nun tun? Ich bitte um eine schnelle Antwort und möge Allâh es euch mit dem Besten vergelten!

Antwort

Das Lob ist Allâhs! Möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten!

Die Gelehrten sind über die schwangere Frau, die im Ramadân nicht fasten kann, unterschiedlicher Meinung. Wir antworten auf diese Frage gemäß der schâfi'itischen und hanbalitischen Rechtsschule, dass sie die verpassten Tage nur nachzuholen hat, wenn sie das Fasten brach, weil sie Schaden für sich oder das Kind befürchtete.

Wenn sie aber das Fasten unterließ, weil sie befürchtete, dass dadurch allein das Baby zu Schaden kommt, muss sie diese Tage nachholen und für jeden Tag einen Armen speisen, dies ist die sichere Meinung.

Die Meinung, dass die schwangere Frau nur die Tage nach zu fasten hat gleicht dem Analogieschluss (Qiyâs), da sie dem Kranken gleicht, dessen Heilung zu erwarten ist. In dieser Angelegenheit gibt es noch eine andere Meinung, und zwar jene, die ihr befolgt habt, also dass sie die verpassten Tage nicht nachzuholen braucht, sondern nur die Sühneleistung zu verrichten hat. Diese Aussage kann man nicht zurückweisen, da zwei große und bedeutsame Gefährten des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken dieser Meinung waren (nämlich Ibn ´Abâs und Ibn ´Umar) möge Allâh mit ihnen zufrieden sein, die Überlieferungskette ist laut Al-Albânî sahîh (authentisch), siehe Irwâ´ Al-Ghalîl.

Jedoch sehen wir diese Meinung nicht als die stärkere an und meinen deswegen, dass deine Frau die verpassten Tage nachzufasten hat.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs