Es gibt einen Mann, der durch Allâhs Rechtleitung am sechsundzwanzigsten Ramadân den Islâm angenommen hat. Muss er nun fasten? Was raten Sie mir, damit ich ihm entsprechende Anweisungen geben kann?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn ein Nichtmuslim im Ramadân den Islâm annimmt, muss er den Rest des ehrwürdigen Monats fasten. Das, was vor seinem Eintritt in den Islâm vergangen ist, braucht er nicht nachzuholen. Entsprechend heißt es im Werk Al-Muwatta:
„Und man fragte Mâlik, ob jemand, der am letzten Tag des Ramadân den Islâm annimmt, den gesamten Ramadân nachholen müsse, und ob er den [Tag], an dem er den Islâm angenommen hat, nachholen müsse. Daraufhin sagte er: »Er ist nicht verpflichtet, das, was bereits vergangen ist, nachzuholen, sondern beginnt im künftigen [Ramadân] von Anbeginn an zu fasten. Und am liebsten ist es mir, dass er den Tag, an dem er den Islâm angenommen hat, nachholt.«“
Ibn Qudâma schrieb in Al-Mughnî:
„Und wenn der Nichtmuslim im Monat Ramadân den Islâm annimmt, dann fastet er den noch bevorstehenden Rest des Monats [Ramadân], in dem er sich befindet. Was das Fasten des bevorstehenden Rests des Monats betrifft, so gibt es diesbezüglich keinen Meinungsunterschied.
Das Nachholen des bereits vergangenen Abschnittes des Monats ist hingegen nicht verpflichtend. Dieser Meinung waren auch As-Scha'bî, Qatâda, Mâlik, Al-Auza'î, As-Schâfiî, Abű Thaur und die Gelehrten, die eher auf Analogie basierend urteilen. Und Atâ sagte: »Er muss es nachholen.« Von Al-Hasan wurden beide Meinungen überliefert. Für uns spricht, dass das Vergangene die Zeit für eine rituelle Anbetungshandlung war, die die Person vor dem Islâm erlebte. Daher muss man dies nicht nachholen, was ja auch für den vergangenen Ramadân [des letzten Jahres] gilt. Am Tag, an dem er den Islâm angenommen hat, muss er sich jedoch der beim Fasten verbotenen Dinge enthalten und diesen nachfasten. Dies ist die renommierte Überlieferung von Ahmad. Dieser Meinung waren auch Al-Mâdschischűn (von den Malikiten) und Ishâq.“
Daher gilt: Der erwähnte Mann ist dazu verpflichtet, an den Tagen nach seiner Annahme des Islâm zu fasten oder, falls er sie nicht mit Fasten verbracht hat, sie nachzuholen. Und am sichersten ist es, den Tag, an dem er den Islâm angenommen hat, nachzuholen.
Zudem bist du nachdrücklich dazu angewiesen, ihm die Dinge, die seine Religion [den Islâm] betreffen, zu erklären, insbesondere die fünf Elementarpflichten des Islâm, falls du dazu imstande bist. Und je mehr du ihm über die Religion erklärst und ihm ein tiefgründiges Verständnis vermittelst, desto größer wird – so Allâh will – deine Belohnung bei Allâh dem Erhabenen sein.